Schweizerischer Engadinerschaf Zuchtverein

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Neue Reglemente zur Genehmigung an der HV (22. März 2026)

Im Zuge der Einführung der LBE mussten fast alle Reglemente umgeschrieben werden. Vorstand und Zuchtkommission haben die neuen Reglemente verabschiedet und beantragen deren Genehmigung an der Hauptversammlung.

Neben der LBE ist die neue Sektionseinteilung die wichtigste Neuerung. Für Auen aus der Sektion C ist es möglich, im Zuge einer erfolgreichen LBE in die Sektion B aufzusteigen, deren Nachkommen sogar in die Sektion A, sofern alle nötigen Kriterien erfüllt sind. Für Zuchtwidder gilt nach wie vor die alte Regelung, dass beide Eltern von der Sektion A stammen müssen. Details können im neuen Reglement «Zuchtprogramm» nachgelesen werden.

Die überarbeiteten Reglemente können auf unserer Website (engadinerschaf.ch > Rubrik Aktuell; Links untenstehend) gesichtet werden, wobei alle Neuerungen gelb markiert sind (gelöschte Stellen sind grau markiert). Änderungsanträge sollen bitte schriftlich spätestens bis 16. März beim Vorstand eingereicht werden, damit ein effizienter Ablauf der Hauptversammlung gewährleistet ist (info@engadinerschaf.ch)

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