Schweizerischer Engadinerschaf Zuchtverein

Suche
LOGO_PSR

Hauptversammlung 2021

Liebe SEZ-Mitglieder

Aufgrund der weiterhin angespannten Pandemie-Situation wird die Hauptversammlung auf schriftlichem Wege durchgeführt. Ihr alle habt bereits den Einladungsbrief im März 2021 erhalten. Auf dieser Website folgen nun weitere Zusatzinformationen, die für die Traktanden 7 (Totalrevision Zuchtreglemente) und 8 (Statutenrevision) benötigt werden. Für Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Euch da. Bitte schreibt ein E-Mail oder macht ein Telefon an Yvonne Hossli, Christian Gazzarin oder Anet Spengler (Kontaktdaten siehe auf dieser Website).

Traktandum 7 (Totalrevision Zuchtreglemente)

  • Die Revision wurde von der Expertenkommission am 11. April begutachtet und genehmigt. Die entsprechenden Dokumente (Herdebuchvorschriften, Leistungsprüfungen, genetische Bewertung und Zuchtziel/Rassestandard) können untenstehend aufgerufen und überprüft werden. Änderungen sind gelb markiert; Stellen die gelöscht werden sollen, sind grau markiert.

Herdebuchvorschriften

Leistungsprüfungen

Genetische Bewertung (mit Wägereglement)

Zuchtziel und Rassestandard

schnell gelesen:

  • Bei den meisten Änderungen handelt es sich um formale Änderungen im Zuge der Umstellung auf das neue Herdebuch, das im Dienstleistungsvertrag mit dem SSZV (Schweizerischer Schafzuchtverband) betrieben wird.
  • Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen das Dokument „Zuchtziel und Rassestandard“. Hierbei wurde die Struktur der Sektionseinteilung vom SSZV übernommen. Im Unterschied zu früher werden Engadinerschafe nicht mehr einfach aus dem Herdebuch aufgenommen oder ausgeschlossen, sondern in drei Sektionen differenziert eingeteilt. Dabei können alle Tiere Bundesbeiträge erhalten, sofern die Abstammung über drei Generationen bekannt ist und züchterische Aktivitäten (Geburten, Bewertungen) stattgefunden haben. Weisse Flecken und Abzeichen werden toleranter gehandhabt, jedoch in Sektion B eingeteilt, sofern sie eine inländische Abstammung aufweisen. Wie bisher sind die männlichen Nachkommen solcher Auen nicht für die A-Sektion zugelassen. Wenn reinbraune/-schwarze weibliche Nachkommen wiederum reinbraune/schwarze Auen zeugen, können diese aber wieder in Sektion A aufsteigen. Damit wird sichergestellt, dass die Farbe „Weiss“ mit noch geringerer Wahrscheinlichkeit in die Sektion A gelangt (bisher konnten bereits in der nächsten Generation reinbraune/-schwarze Nachkommen von Auen mit weissen Abzeichen oder Flecken für die gezielte Paarung mit Zuchtwiddern eingesetzt werden). Für Sektion A wurde zudem die Mindestnote der Exterieurbeurteilung verschärft. Mit Ausnahme der Wolle, darf keine Note mehr als ein Punkt unter dem Maximum liegen. Alle Engadinerschafe sowie auch F1-Kreuzungen, welche die Kriterien für Sektion A und B nicht erfüllen, werden in Sektion C eingeteilt. Alle übrigen Punkte sind inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung.
  • Der Vorstand sowie die Expertenkommission beantragt die Revision der Reglemente zur Annahme. Sie vervollständigt die erfolgte Herdebuchumstellung auch in formaler Weise, bringt mit der Sektionseinteilung eine deutliche Vereinfachung und ermöglicht auch das Ausschöpfen weiterer Bundesbeiträge für C-Tiere, welche bisher aus dem Herdebuch ausgeschlossen wurden.

Traktandum 8 (Statutenrevision)

Revidierte Statuten zur Abstimmung

Die revidierten Statuten können mit obigem Link heruntergeladen werden. Gelb markiert sind die Neuerungen. Entgegen dem Schreiben vom März 2021 hat der Vorstand entschieden, die Frage der erleichterten Mitgliedschaft sowie allfällige Änderungen bei den Mitgliederbeiträgen auf die nächste Hauptversammlung 2022 zu vertagen. Die Angelegenheit zu komplex, um auf schriftlichem Wege behandelt zu werden. Die Änderungen haben folglich rein formale Natur und betreffen die neue Regelung der Herdebuchführung über den Schafzuchtverband.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert